Inklusionskataster NRW – Workshop vom 21. – 22.01.2016 „Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe“

Ziele des Workshops

Der Workshop „Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe“ richtete sich an Planungsverantwortliche auf kommunaler Ebene, die Planungsprozesse zur Umsetzung der UN-BRK auf lokaler Ebene gestalten. Dabei geht es unter dem Leitbegriff des inklusiven Gemeinwesens darum, Bedingungen im örtlichen Gemeinwesen zu schaffen, die es Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt in Bezug zu den üblichen gesellschaftlichen Systemen und Organisationen zu führen, so dass sie ihre Biografie entlang regulärer Institutionen des Lebenslaufs – ohne Benachteiligung – entwickeln, sowie Zugehörigkeit erleben und Anerkennung finden können.

Ziel des Workshops war es, im Austausch mit allen Teilnehmenden, gegenwärtige Entwicklungen und Herausforderungen, Lösungsansätze und Perspektiven zu skizzieren. Der Workshop bot Möglichkeiten der intensiven Diskussion und Vernetzung der Planungsverantwortlichen. Zudem wurden das Potential der Arbeitshilfe ‚Inklusive Gemeinwesen planen‘ und des Inklusionskatasters NRW im Hinblick auf den Nutzen für kommunale Planungsprozesse diskutiert.

21.01.2016

Begrüßung und Eröffnung (Dr. Armin Leon, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales)

Ausgangssituation der Teilnehmer/innen – Ergebnisse der Befragung (Anna Kaminski)

Im Rahmen der Anmeldung zur Tagung wurde den Teilnehmer/innen ein Fragebogen zugesendet, der drei Fragen zum aktuellen Geschehen bzw. Stand des eigenen kommunalen Planungsprozesses beinhaltete. Hierbei lag der Fokus insbesondere darin, feststellen zu können, vor welchen Problemen die einzelnen Akteur/e/innen bei der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention stehen.

Nachfolgend sollen nun die zentralen Ergebnisse zusammengefasst dargestellt werden. Die aufgeführten Probleme stellen, die meist genannten Probleme in vereinfachter Form dar:

  • Aktivierung/ Partizipation von Menschen mit Behinderung
  • Sensibilisierung der Beteiligten und der Kommunen
  • Motivation der Beteiligten
  • Priorisierung von bestimmten Bereichen – Vielzahl von Möglichkeiten
  • Organisation von Inklusion neue vs. alte Organisationsstrukturen bei der Umsetzung
  • Mangel an finanziellen/ personellen Ressourcen
  • Ehrenamtliche Stellen bereiten Schwierigkeiten aufgrund der fehlenden Konstanz
  • Wer ist Adressat von Inklusion?
  • Geringfügige Öffentlichkeitsarbeit – Wegfall möglicher Informationsquellen

Auf der Basis dieser Auswertung wurden die Themenbereiche und Fragestellungen der jeweiligen Arbeitsgruppen, die im Folgenden einzeln dargestellt werden, (weiter-)entwickelt.

Ziele des Workshops (Eva Konieczny)

Aktuelle Herausforderungen (Prof. Dr. Albrecht Rohrmann)

Arbeitsgruppenphase 1

Auseinandersetzung mit den Herausforderungen für die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und dem ersten Verfahren der Staatenprüfung ergeben

AG 1: Partizipation und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen (Moderation und Protokoll: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann)

Partizipation ist ein Querschnittthema der UN-Behindertenrechtskonvention.
Einschlägig für die Diskussion der der Arbeitsgruppe sind insbesondere

Artikel 4, Abs. 3

„Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Be-hinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisatio-nen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“

und Artikel 29 b

Die Vertragsstaaten verpflichten sich „aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Be-hinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen,…“

Die Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte merkt in ihrem Parallelbericht an, „dass die Wirkmächtigkeit der jeweiligen Beteiligung oftmals nur sehr begrenzt oder jedenfalls nicht sichtbar ist und den beteiligten Personen beziehungsweise Organisationen für ihre Tätigkeiten nur geringe Ressourcen zur Verfügung stehen…

Die Art und Weise, wie Beteiligung bislang praktiziert wird, wird den Anforderungen von Artikel 4 nicht hinreichend gerecht. In der Regel haben die Beteiligten keine ausreichende Klarheit über ihre jeweilige Rolle beziehungsweise Funktion und ihre daraus resultierende Wirkungs-macht, zudem fehlt es immer wieder an Transparenz und zugänglicher Kommunikation. Auch gelingt es nur selten, die ganze Bandbreite der Menschen mit Behinderungen in ihrer Vielfalt anzusprechen und ihre vielfältigen Interessen zu integrieren. Insbesondere sind die Interessen von Kindern mit Behinderungen kaum vertreten, geschweige denn durch Kinder und Jugendliche selbst.

Es bedarf daher neuer Konzepte und Beteiligungsmodelle, um sinnstiftende und wirksame Parti-zipation in der nötigen Breite zu gewährleisten, sowie einer Stärkung von Kapazitäten, Kompe-tenzen und Ressourcen insbesondere kleinerer Selbstvertretungsorganisationen.“

Es bestand Einigkeit, dass die sehr weitgehende Forderung der Konvention, eine Herausforderung für die Weiterentwicklung aller bisherigen Vertretungsformen darstellt. Von den Teilnehmer/innen der Arbeitsgruppe werden drei unterschiedliche Beteiligungsformen vorgestellt und diskutiert.

  • Ein Behindertenbeirat in einer größeren Stadt. Hier wurde die Frage nach der Verbindlichkeit der Beteiligung durch die Satzung, die Aufgabenstellung, die Beteiligung unterschiedlicher Menschen mit Behinderungen und die Motivation zur Mitarbeit diskutiert.
  • Eine Vertretung auf Kreisebene durch eine Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe. Hier wurde diskutiert, wie die Arbeitsgemeinschaft beteiligt wird und wer in der AG vertreten ist.
  • Eine Vertretung durch einen ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten, dessen Aktionsmöglichkeiten allerdings weitgehend eingeschränkt sind. Es handelt sich nach dem Eindruck der Gruppe um eine Alibibeteiligung, die nur bedingt eine Interessenvertretung ermöglicht.

Entscheidend ist es, dass die gebildeten Gremien nicht als ‚Sondergremium‘ verstanden werden, sondern als Möglichkeit der erweiterten Partizipation.

Bedeutsam für eine dauerhafte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ist die Wirksamkeitserfahrung, die durch konkrete Erfahrungen der Beteiligung und Erfolge der Beteiligung erreicht werden kann. Dazu ist auf Seiten der Verwaltung und der Politik eine Offenheit notwendig. Diskutiert wurde auch die Notwendigkeit der Schaffung geeigneter Strukturen und der Schulung der Selbsthilfe und der Verwaltung zur Arbeit in diesen Strukturen. Für alle Vertretungsgremien stellt sich die Herausforderung, neue, vor allem auf junge Mitstreiter/innen zu gewinnen.

AG 2: Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für die Idee der Inklusion (Moderation und Protokoll: Marcus Windisch, Dorothea Moos)

Die Planung eines inklusiven Gemeinwesens muss immer mit der entsprechenden Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention einhergehen. Daher ist das Thema Bewusstseinsbildung in einem eigenen Artikel (Art. 8) in der UN-BRK prominent verankert. Nur wenn es gelingt, die vorurteilsbehafteten Barrieren in unserem Denken und Handeln abzubauen, können wir ein heterogenes Gemeinwesen, in dem die menschliche Vielfalt als Normalität akzeptiert ist, gestalten.

Zu Beginn des Workshops wurden von den Teilnehmer/innen folgende Themen und Fragestellungen zusammengetragen:

  • Was heißt Bewusstseinsbildung eigentlich? Welche Barrieren müssen abgebaut werden? Wie kann ein umfassendes Verständnis von Inklusion entstehen?
  • Wie kann Inklusion an die Menschen herangetragen und in den Köpfen verankert werden?
  • Welche Impulse für die Planung und der Arbeit an konkreten Beispielen gibt es?
  • Wie können Kommunen und Kreise in puncto Bewusstseinsbildung zusammenarbeiten?
  • Wie können unterschiedliche Institutionen in den Sensibilisierungsprozess mit einbezogen werden?
  • Welche Rolle spielt die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit?
  • Die Gefahr besteht, dass die UN-BRK aufgrund der aktuellen Geschehnisse (Flüchtlinge) nicht (ausreichend) berücksichtigt wird.
  • Es kann sinnvoll sein darauf zu verweisen, dass die UN-BRK mit der Ratifizierung zu einem Bundesgesetz geworden ist. Darüber hinaus gibt es auch das grundgesetzliche Verbot von Diskriminierung.
  • Menschen mit Behinderung sollten sich ihrer „Macht“ bewusster werden (10% der Bevölkerung und mehr haben eine Behinderung)
  • Viele dieser Behinderungen sind im Laufe des Lebens erworben worden. Auch dafür kann ein Bewusstsein geschaffen werden („Jeder kann zum Betroffenen werden!“)
  • Diskussion darüber, ob mit Zahlen ein Bewusstsein für Inklusion geschaffen werden kann. Idee an der Stelle eher aufzuzeigen, dass inklusive Gemeinwesen allen zu Gute kommen und nützen.

Bevor konkrete Ideen und Maßnahmen miteinander diskutiert wurden, wurde im Workshop zunächst das eigene Bewusstsein der Teilnehmer/innen reflektiert. Es fand ein Austausch darüber statt, welche Bilder und Definitionen von Behinderung in unseren Köpfen existieren. Es wurde betont, dass Behinderung im Sinne der UN-BRK als eine soziale Konstruktion zu verstehen ist, und als Ursache für prekäre Lebensverhältnisse wahrgenommen werden muss.

Im Umgang mit Menschen mit Behinderung sollte es um Empathie und nicht um Mitleid gehen. Bedarfe müssen gesehen, gehört und verstanden werden, ohne dabei in eine kategorische und stigmatisierende Zuschreibung zu verfallen.

Die anschließende Diskussion über Ziele, Maßnahmen und Herausforderung bezüglich der Bewusstseinsbildung lässt sich in drei Themenbereiche gliedern.

Bewusstseinsbildung als konkrete Maßnahme:

Alle inklusiven Maßnahmen haben eine sensibilisierende Wirkung. Direkte Begegnungen stellen das beste Fundament für den Abbau von Vorurteilen, Ängsten und Stigmatisierungen dar. Konkret wurden diverse bewusstseinsbildende Projekte aus der Stadt Wetter (Ruhr) berichtet:  

  • Inklusiver Bauspielplatz. Kinder mit und ohne Behinderungen haben die Möglichkeit gemeinsam zu spielen;
  • Inklusiver Brückenlauf. Lauf über Brücken der Stadt. Besonders die Symbolwirkung der Brücken, die überwunden werden zeigt das bewusstseinsbildende Moment;
  • Austauschmöglichkeiten schaffen (z.B. in der Verwaltung);
  • Herausgabe eines Buches mit Geschichten von Menschen mit Behinderung, die über ihr Leben berichten;
  • Provozierende Aktionen: Rollstuhlfahrer wurde mit einem Banner, auf dem „Wir lassen uns nicht behindern!“ stand, einen Turm hochgezogen;

 

Bewusstseinsbildung in der Verwaltung:

  • Alle beteiligten Akteure müssen einen persönlichen ‚Profit‘ durch die Umsetzung von Inklusion haben.
  • Wichtig ist von Anfang an eine tragfähige Struktur für die Planung und Umsetzung von Inklusion zu installieren.
  • Wird kein Gehör für die inklusiven Anliegen gefunden, ist es sinnvoll, Allianzen innerhalb der Verwaltung (und gerade nicht aus dem sozialen Bereich) zu bilden. Die Verwaltungsspitze sollte miteinbezogen werden.
  • Werden keine starken Allianzen innerhalb der Verwaltung gefunden, ist es sinnvoll diese außerhalb zu suchen um den Druck auf die Verwaltung zu erhöhen.
  • Zu betonen ist, dass die Gestaltung einer differenzsensiblen Verwaltung vielen hilft (Beispiel: Dokumente in Leichter Sprache helfen auch Migranten/innen mit wenigen Deutschkenntnissen).
  • Es sollte ein umfassendes Mainstreamingkonzept in der Verwaltung installiert werden;
  • Es gilt Vielfalt nicht nur anzuerkennen sondern auch auszuhalten. Dafür braucht es sogenannte ‚Diversity-Kompetenzen‘. Es sollten daher bewustseinsbildende Schulungen und Weiterbildungen angeboten werden. 
  • Verwaltungsbegehungen mit Betroffenen / Sozialraumerkundungen sind sehr bewusstseinsbildend.

 

Bewusstseinsbildung durch gezielte Medienarbeit:

  • „Tun sie Gutes und reden sie darüber!“ Dieser Slogan findet in der sozialen Praxis noch zu wenig Anwendung.
  • Beispiel der Stadt Wetter: Eigene Rubrik in der lokalen Zeitung rundum inklusive Maßnahmen in der Stadt, aber auch als Sensibilisierung für Behinderung (z.B. Artikel in Leichter Sprache übersetzt).
  • Den Pressesprecher bzw. örtliche Presse in die Steuerungsgruppe einzubinden kann hilfreich sein.
  • „Inklusion“ wird häufig nur auf Schule bezogen und ist in diesem Kontext in der Gesellschaft nicht selten negativ behaftet. Deshalb bedarf es einer reflektierten Sprache um die Gesamtgesellschaft anzusprechen.
  • Neue Medien können dabei für eigenes Interesse eingesetzt werden. Beispiele: eigener Inklusionspreis, Internetauftritt zu inklusiven Maßnahmen, barrierefreier Internetauftritt der Stadt, Vernetzungsmöglichkeit innerhalb der Stadt durch ‚Social Media‘.
  • Sensibilisierung der Veranstalter für potenzielle neue Adressat/innen

Fazit: Bewusstseinsbildung heißt Einstellungen zu hinterfragen, zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Sie muss in die Lebenswirklichkeit der Menschen hineinwirken und benötigt daher öffentliche Aufmerksamkeit, konkrete Umsetzungsmaßnahmen und ein inklusives Verwaltungshandeln.

AG 3: Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur (Moderation: Eva Konieczny, Protokoll: Miriam Düber)

In der Arbeitsgruppe wurde zunächst Artikel 9 (Zugänglichkeit) der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert, indem ein sehr umfassender Begriff der Barrierefreiheit beschrieben wird:

„Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. […]“

Ganz im Sinne dieses breiten Begriffsverständnisses gilt es, für alle potentiellen und tatsächlichen Barrieren (z.B. einstellungsbedingte, sprachliche, bauliche) sensibel zu sein. Mögliche Konflikte müssen dabei berücksichtigt werden. So können z.B. strukturierende Elemente für Menschen mit Sehbehinderung – je nach Form – eine Barriere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen darstellen. Um hier jeweils gute Lösungen für alle Bürger/innen zu finden, stellt eine möglichst umfassende Partizipation (insbesondere von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen) eine wichtige Basis dar. Die Beteiligung von Expert/inne/n in eigener Sache sollte dabei zu einem möglichst frühen Zeitpunkt/von vorne herein erfolgen.

Aspekte der Barrierefreiheit sollten zudem nicht isoliert betrachtet werden. So nützt es z.B. wenig, die Zugänglichkeit eines öffentlichen Gebäudes in den Blick zu nehmen, ohne dabei die Barrierefreiheit des Zugangsweges dorthin (also z.B. des öffentlichen Nahverkehrs) zu berücksichtigen. Es gilt die gesamte „Mobilitätskette“ im Hinblick auf Barrierefreiheit zu prüfen.

Zugleich verbindet sich der Artikel mit der Anforderung der Entwicklung von geeigneten Maßnahmen, wie die Formulierung von „Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden“ (Art. 9 Abs. 2a) und deren Überwachung.

Im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung von Barrierefreiheit „vor Ort“ wurde zum einen die Relevanz der Agentur Barrierefrei NRW (www.ab-nrw.de) – welche im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW umfassende Informations- und Beratungsangebote vorhält – betont. Zum anderen wurde die Notwendigkeit diskutiert, dass lokale Akteure wachsam sind, was die tatsächliche Umsetzung im Einzelfall angeht. So konnten positive Beispiele berichtet werden, in denen durch ein Veto Bauvorhaben entsprechend verändert werden mussten, weil wesentliche Richtlinien nicht eingehalten wurden.

Neben der Kontrolle haben sich bewusstseinsbildende Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit auf lokaler Ebene als wichtige Faktoren erwiesen. So berichteten die Teilnehmenden u.a. von Erfolgen durch Beratungsarbeit, Begehungen, die Erstellung von Checklisten, Zertifikaten oder Wegweisern. Initiativen dieser Art erzeugen neben bewusstseinsbildenden Effekten auch sanften öffentlichen „Druck“. Die Frage der Finanzierung stellt dabei jedoch immer wieder ein Problem dar, welches von einigen der Teilnehmenden durch Sponsoring/Werbung (z.B. in Bezug auf den Druck von Wegweisern) und die Kooperation mit gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden zurückgreifen können, gelöst wurde.

Insbesondere der Aspekt, dass Barrierefreiheit letztlich sehr vielen Bürger/innen (z.B. Senior/innen) und dem Gemeinwesen (z.B. im Hinblick auf Tourismus) zu Gute kommt, stellt in der Diskussion mit den lokalen Akteuren ein wichtiges Argument dar.

Weiterhin wurden die Forderungen des Parallelberichtes des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Hinblick auf Artikel 9 diskutiert. Die Monitoring Stelle regt im Rahmen des Berichtes an „[…] gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in allen Sektoren und Lebensbereichen strukturell wirksam auszuweiten, insbesondere private Akteure zur Bewerkstelligung von Zugänglichkeit anzuhalten, die Einhaltung von Zugänglichkeitsstandards strikt zu kontrollieren und Verstöße wirksam zu sanktionieren.“

Die Forderung nach Verpflichtungen für den Privatsektor wurde von den Teilnehmenden durchaus kritisch gesehen. Es wurde hinterfragt, inwieweit eine Ausweitung gesetzlicher Regelungen wirklich etwas bewirkt und inwieweit dies u.U. Widerstände erzeugt. Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit wurden als mögliche Alternativen diskutiert.

AG 4: Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen und anderen Einrichtungen für die Allgemeinheit (Moderation: Prof. Dr. Johannes Schädler, Protokoll: Martin Reichstein)

Gegenstand der Arbeitsgruppe war die Diskussion von Kapitel 7 der Arbeitshilfe „Inklusive Gemeinwesen planen“ vor dem Hintergrund persönlicher Erfahrungen der Teilnehmer/innen. Teilnehmer/inn/en waren Vertreter/innen eines Kreises, einer Stadt sowie zweier Universitäten.


These 1: Der Kreis ist keineswegs selbstverständlich ein sozialpolitischer Akteur und wird nicht selbstverständlich von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als solcher anerkannt. Wie kann Akzeptanz erreicht werden? Wie ist das Verhältnis zu anderen Akteuren?

Städte und Gemeinden nehmen die Sozialplanung der Kreise teilweise nicht wahr.

Interne Kommunikation ist wichtig. Was soll in einem Kreis erreicht werden, welche Zielvorstellungen bestehen? Auch hier: Im Einzelfall Wahrnehmungsprobleme bezüglich konkreter Aktivitäten.


These 2: Kommunale Sozialplanung braucht zunächst ein Mandat. Parallel gilt es, aktiv Verbündete zu finden und als Ansprechpartner für andere attraktiv zu werden.

Informelle Kontakte sind hilfreich und in Teilen erforderlich. Kreise müssen ihre Aktivitäten mit den Kommunen rückkoppeln. Anzustreben ist eine moderierende Funktion der Kreise im Umgang mit den Kommunen. Die Bedeutung von Moderation und Koordination für das Gelingen von Inklusion wird einhellig in der AG hervorgehoben. Daneben ist Klarheit über die eigenen Handlungsspielräume wichtig (Kommunen und Kreise).

Berichtswesen und Diskussionen über konkrete Inhalte können dabei helfen Kohärenz in einer Gebietskörperschaft herzustellen.


These 3: Ziel ist ein "universal design" bei der Gestaltung von Einrichtungen und Diensten. Es gibt hier einen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Stellen. Für öffentliche Stellen bestehen, beispielsweise mit Blick auf Barrierefreiheit, zusätzliche Anforderungen, z.B. Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und Vorbildfunktion im Gemeinwesen.

Der Erfahrung der Teilnehmer/innen nach ist Engagement für Barrierefreiheit oft auf private Initiativen zurückzuführen. Auch im kommunalen Bereich sei viel vom persönlichen Engagement einzelner Akteur/inn/e/n abhängig. These im Verlauf der Diskussion: Es gibt zwei Typen von Kommunen. Entweder eine engagierte Zivilgesellschaft ist vorhanden oder nicht. Es gibt wenig Abstufungen.

Mögliche Ansprechpartner in diesem Bereich: Bauämter, Agentur Barrierefrei, Hochschulen, Selbsthilfe, Zivilgesellschaft.

Betroffene werden in Planungsprozessen mitunter als störend empfunden. Parallel gibt es jedoch Ängste, Inklusionsplänen ohne Beteiligung Betroffener zu erarbeiten (Zulässigkeit vor dem Hintergrund der UN-BRK?).

Sofern in einer Gebietskörperschaft Selbstvertretungsorganisationen fehlen, können alternativ Interviews zur Wissensgenerierung genutzt werden. Direkte Ansprache kann generell zu Bewusstseinsbildung führen und Selbsthilfepotenziale aktivieren.

Wie kann man aktiv werden? Können bestehende Gremien nutzbar gemacht werden? Welche Gremien gibt es?

Das geplante Gesetz zur Stärkung der kommunalen Rolle in der Pflege führt zu einem Ausbau der kommunalen Verantwortung. In der Arbeitsgruppe wird die Bedeutung der Pflege- und Gesundheitskonferenzen sowie der Regionalplanungskonferenzen diskutiert. Die Bedeutung und Zusammensetzung dieser Gremien variiert in den vertretenen Gebietskörperschaften sehr stark.

Zusätzlich zur Arbeit in bestehenden Gremien ist eine gezielte Ansprache anderer Akteur/inn/e/n (z. B. Ärzt/inn/e/n, Sportvereine) möglich. Denkbar sind hier Vereinbarungen und die (gemeinsame) Entwicklung von Handlungsempfehlungen. Seitens der Teilnehmer/innen wird in diesem Zusammenhang die Gefahr gesehen, dass Initiativen nicht zu Ende geführt werden.

 

Zusammengefasste Ergebnisse

1. Es macht Sinn zwischen öffentlichen und privaten Stellen zu unterscheiden. Hierbei: Vorbildfunktion der Kommunen.

3. Wichtig: Klarheit über die eigene Position herstellen. Wie kann für Akzeptanz und Rückhalt gesorgt werden?

4. Planerinnen und Planer agieren häufig aus einer Sandwichposition heraus. Auch hier: Bedarf an Wissen und Kenntnis über Vorstellungen und Ziele anderer Akteur/inn/e/n.

5. Ausbau der Selbsthilfe macht Sinn, auch um Wissensquellen zu erschließen. Möglicher Ansatz: Ortsbegehungen mit Betroffenen

6. Es besteht oft die Schwierigkeit, begonnene Prozesse zu Ende zu bringen.

AG 5: Planung und Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungsdienste (Moderation und Protokoll: Matthias Kempf, Anna Kaminski)

Im Rahmen dieser AG wurden die Herausforderungen bei der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Bezug auf die Planung und Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungsdienste diskutiert. Ausgangspunkt waren dabei die Ausführungen der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Flexible und inklusionsorientierte Unterstützungsdienste haben auch in der UN-BRK eine wichtige Bedeutung. Auch wenn ein inklusives Verständnis den Fokus auf das Erkennen und Überwinden von einstellungs- und umweltbedingten Barrieren legt, besteht weiterhin eine Notwendigkeit für unterstützende Dienste. Das Profil der Dienste bisheriger Hilfetraditionen steht teilweise in einem Spannungsverhältnis zu den Forderungen der UN-BRK.

In der Arbeitsgruppenphase wurde die Diskussion aus pragmatischen Gründen auf die Artikel 19 – „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ und 27 – „Arbeit und Beschäftigung“ konzentriert. Der Text der Konvention sowie der abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu diesen Artikeln wurden den Teilnehmer/inne/n zu Beginn der Arbeitsgruppenphase ausgeteilt und Gelegenheit zum Lesen gegeben.

Anschließend wurde durch den Moderator auf den verbindlichen Charakter des Konventionstextes und der abschließenden Bemerkungen hingewiesen. So macht das Deutsche Institut für Menschenrechte als Focal Point deutlich, dass „seit dem 26. März 2009 die Konvention damit die verbindliche Grundlage für die deutsche Behindertenpolitik“ (Aichele 2010, S. 1) darstellt.

Zusammenfassend können Veränderungen im Charakter der Hilfen so beschrieben werden, wie auf dem Handout abschließend vermerkt:
 

Inklusionsorientierte und flexible Hilfen sind

  •            … personenzentriert (vs. einrichtungszentriert)
  •            … individuell hilfreich arrangiert (vs. standardisiert)
  •            … beratend und assistierend (vs. betreuend)
  •            … raumsensibel (vs. aussondernd)
  •            … sozialraumorientiert (vs. ausschließlich professionell)

Die Leitfragen für die folgende Diskussion waren auf einem Flipchart notiert. Auch wenn die lebendige Diskussion einen teilweise davon abweichenden, eigenen Verlauf nahm, sollen die zusammenfassenden Ergebnisse an diesen orientiert werden:

 

1.         Forderungen der Konvention und Konkretisierung im Umsetzungsprozess

Die abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses werden als eine deutliche Konkretisierung des Konventionstextes angesehen. Hierin kann die Chance einer Belebung der Diskussion und Konzentration der Umsetzungsbemühungen auf die genannten Punkte gesehen werden. Der Bereich Arbeit wird dabei im Vergleich zu Fragen des Wohnens als deutlich weniger intensiv bearbeitet und diskutiert angesehen. Gleichzeitig werden die von den Texten genannten Veränderungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung als sehr weitgehend und in der Umsetzung noch fernliegend eingeschätzt.

Als sehr hilfreich wird angesehen, dass die Legitimität des Mehrkostenvorbehaltes durch die abschließenden Bemerkungen klar in Frage gestellt wird. Einzelne Akteure vertraten bisher die Meinung, dass durch die Konvention dieser nicht zu ändern wäre.

Insgesamt wird der Kerngedanke der Konvention, vor Ort Bedingungen zu schaffen, die es allen Menschen ermöglichen gleichberechtigt und individuell Teilhabe zu verwirklichen als äußerst naheliegend und sinnvoll angesehen. Allerdings fehlen häufig die Voraussetzungen vor Ort, was zu erheblichen Kosten führt. Hier geht es zunächst darum die Perspektive zu verändern und nach und nach die Voraussetzungen vor Ort zu schaffen.

 

2.         Herausforderungen und Hindernisse der Umsetzung

Einleitend zu diesem Teil der Diskussion wurden folgende grundsätzliche Herausforderungen benannt, denen sich eine Planung auf kommunaler Ebene gegenübersieht:

  • Trägerbezogene Planungen sind orientiert an der Entwicklung von Diensten und Einrichtungen und weniger an den generellen Lebensbedingungen im örtlichen Gemeinwesen
  • Bilaterale Absprachen mit dem jeweils zuständigen Kostenträger dominieren die Planung
  • Logik der Einzelfallhilfe widerspricht einer raumsensiblen Planung
  • auf kommunaler Ebene fehlen sowohl eine Planungstradition als auch eine             Planungsverpflichtung

In der Diskussion wird in Frage gestellt, in wie fern die bisherigen Planungen ernsthaft eine Veränderung der Strukturen anstreben. Vor dem Hintergrund der Forderungen müsse dies aber zumindest perspektivisch geschehen. Hierzu sind auch Änderungen im professionellen Selbstverständnis vieler Akteure notwendig. Studien- und Ausbildungsgänge sollten angepasst werden und eine Sensibilität gegenüber dominanten, organisationalen Interessen originärer Teil der Ausbildung sein. Zusätzlich zu den notwendigen strukturellen Veränderungen sollen auch kreative (Übergangs-)Lösungen in den Blick genommen werden. Allerdings war die Einschätzung, dass in diesem Bereich bisher eher wenige existieren, so dass auch die zeitliche Perspektive für Veränderungen im Sinne der Konvention als langfristig angesehen wird. Mit Blick auf die Situation von vielen Menschen mit Behinderungen wird angemerkt, dass die durch die Konvention geweckten Erwartungen und die aktuell erfahrene Lebenswirklichkeit in einem starken Spannungsverhältnis zueinanderstehen.

 

3. Bisherige Strategien

Als erfolgreich werden nach Einschätzung der Teilnehmer/innen bisher Prozesse erlebt, die an konkreten Anliegen der Träger im Quartier oder Sozialraum ansetzen. Hier haben sich offene kommunikative Prozesse, die an den durch die Konvention erzeugten Verunsicherungen ansetzen und eher auf kurzfristige oder individuelle Maßnahmen und Absprachen zielen als realisierbar erwiesen. Der Kontakt zu einzelnen Mitarbeiter/inne/n oder auch zwischen Mitarbeiter/inne/n unterschiedlicher Träger ermöglicht Kooperationen im konkreten Leistungsgeschehen.

Strukturellere Veränderungen werden aber eher durch Änderungen in der Gesetzgebung erwartet. Auf diese hinzuwirken wird auch als Aufgabe kommunaler Veränderungsprozesse gesehen. Die Möglichkeit über Selbstverpflichtungen der Träger Veränderungen anzustoßen ist diskutiert worden. Als positives Signal wird gedeutet, dass der LWL durch die vor Ort geführten Hilfeplangespräche näher an das kommunale Geschehen herangerückt ist und so möglicherweise auch eine höhere Sensibilität für diese Ebene entwickelt.

Verhältnis zwischen Planung und Projekten. Bedeutung und Nutzung des Inklusionskatasters NRW (Miriam Düber & Dorothea Moos, ZPE)

22.01.2016

Vorstellung eines idealtypischen Planungszyklus (Matthias Kempf)

Arbeitsgruppenphase 2:

Auseinandersetzung mit Planungsproblemen auf Grundlage der Rückmeldungen der Teilnehmer/innen und Erfahrungsaustausch hinsichtlich hinderlicher und förderlicher Faktoren.

AG 1: Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den Planungs- und Umsetzungsprozess (Moderation: Marcus Windisch, Eva Konieczny, Protokoll: Marcus Windisch)

Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung am Planungsprozess wird von den Teilnehmer/innen als unbefriedigend angesehen. Zwei grundlegende Problemperspektiven wurden dabei im Rahmen des Workshops thematisiert:

  • die Motivation und die Fähigkeit der Betroffenen sich an den Planungsprozessen zu beteiligen;
  • die partizipative Gestaltung der Strukturen und Bedingungen und damit verbunden die Einstellungen und Arbeitsweisen der Verwaltungsakteure.

 In Form eines kurzen Rollenspiels wurden die Teilnehmer/innen für mögliche Partizipationsbarrieren sensibilisiert. Die Reflexion der eigenen Rolle als Verwaltungsmitarbeiter/in stand dabei im Vordergrund. Insbesondere das Aufdecken der Differenz zwischen Selbstbild und Außenwahrnehmung war dabei lehrreich. Zudem konnte erkannt werden, wie wichtig es ist, sich in die Rolle der Betroffenen hineinzuversetzen und diese nicht als ‚Bittsteller‘ sondern als gleichberechtigte Verhandlungspartner zu betrachten und zu behandeln.
In der anschließenden Diskussion wurden zu den von den Teilnehmer/inne/n benannten Herausforderungen entsprechende Lösungsansätze erarbeitet. Die folgende Auflistung fasst die Diskussionsergebnisse zusammen.
Wie kommt es zu einer erfolgreichen Kontaktaufnahme mit den Betroffenen?

  • Institutionen und Dienste als Vermittler nutzen aber den Kontakt dann mit den betroffenen Personen ganz direkt und persönlich herstellen;
  • Es müssen niedrigschwellige Einstiegsmodelle und Möglichkeiten zum gegenseitigen Kennenlernen geschaffen werden;

Wie kann eine nachhaltige und motivierte Beteiligung sichergestellt werden?

  • Persönlicher Nutzen der Beteiligung muss für die Betroffenen ersichtlich werden (z.B. Selbstwirksamkeitserfahrungen, Kompetenzerwerb, eigene Ziele umsetzen);
  • Planungsprozesse dürfen nicht zum Selbstzweck durchgeführt werden, sondern müssen ihr Wirksamkeit in der konkreten Lebenswelt unter Beweis stellen;
  • Planungsprozesse müssen ernsthaft ziel- und ergebnissoffen gestaltet sein, um die Wirksamkeit der Partizipation nicht zu hintergehen;
  • Strukturen, Prozesse, Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten müssen offen, ehrlich und transparent vermittelt werden;
  • Wer gehört zur Zielgruppe, die partizipieren soll?
  • Permanente Reflexion nach dem Motto, „Haben wir alle miteinbezogen und wissen alle von dem Prozess“;
  • Insbesondere auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und sogenannten geistigen Behinderungen aktiv miteinbeziehen;

Welche Partizipationsstrukturen und -methoden werden benötigt, um die Planungsprozesse möglichst partizipativ zu gestalten?

  • Partizipation sollte als anerkanntes Recht in einer Satzung nach §13 BGG verankert sein;
  • Es sollten wirksame Strukturen einer politischen Interessenvertretung (Beirat, Ausschuss) etabliert sein;
  • Die Selbsthilfe sollte als politischer Verhandlungspartner ernst genommen werden;
  • Beauftragte bilden eine wichtige Schnittstelle zwischen den Hauptamtlichen aus Politik und Verwaltung und den ehrenamtlichen Interessenvertretern;
  • Partizipation muss als eine Kompetenz vermittelt werden (Schulungen, Mentorenprogramme …);
  • Partizipation bedeutet immer auch Verunsicherung und Ängste, dies muss zugelassen, reflektiert und bearbeitet werden;
  • Planungsprozesse dürfen nicht ausschließlich strukturorientiert, sondern müssen auch personenorientiert durchgeführt werden (das bedeutet respektvoll, vorurteilsfrei, kooperativ, lernbereit, kritikfähig, experimentierfreudig und visionär);

In welchem Umfang und in welcher Intensität sollte Partizipation zugelassen werden?

  • Eine inklusive Verwaltung ist eine bürgerorientierte Verwaltung;
  • Menschen mit Behinderungen sollten als gleichberechtigte ‚Experten in eigener Sache‘ wie alle anderen Menschen auch anerkannt und behandelt werden;
  • In einer Demokratie gilt die Partizipation an politischen und administrativen Prozessen als zentrales Grundrecht;
  • Es ist wichtig, klar und offen zu formulieren, wie weit die spezifischen Beteiligungsrechte und -möglichkeiten im Einzelnen gehen und wo entsprechende Grenzen eines partizipativen Vorgehens liegen;

Was ist an Unterstützung und Assistenz nötig, um partizipative Planungsprozesse zu ermöglichen?

  • Anerkennung und Wertschätzung der ehrenamtlichen politischen und planerischen Beteiligung (z.B. durch gleichberechtigte Aufwandsentschädigung, die Freistellung vom Arbeitsplatz);
  • Gewährung von Nachteilsausgleichen;
  • Bereitstellung, Organisation, und Kostenübernahme von benötigten Assistenz- und Unterstützungsleistungen; 
  • Planungs- und Entscheidungsprozesse müssen verständlich erklärt und entschleunigt werden (z.B. bedarfsgerechte Anpassung der Sitzungsdauer und der Sitzungszeit)

AG 2: Verankerung einer Inklusionsorientierung in der kommunalen Verwaltung (Moderation: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Protokoll: Miriam Düber)

Die Verankerung einer Inklusionsorientierung in der kommunalen Verwaltung wurde von einigen der Teilnehmenden im Vorfeld des Workshops als erschwert beschrieben. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurden daher bestehende Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze gemeinsam diskutiert.

Im Vorfeld des Planungsprozesses (Vorphase) entstehen insbesondere dann Probleme, wenn die Verwaltungsspitze den entsprechenden politischen Beschluss nicht hinreichend unterstützt oder sich hier nicht in der Verantwortung sieht (Zuständigkeitsdenken). Argumente, die im Vorfeld gegen einen entsprechenden Planungsprozess vorgebracht werden beziehen sich häufig auf finanzielle Engpässe der Kommune (z.B. Stellenneutralität als Bedingung).

Im Rahmen des Auftaktes kommunaler Planungsprozesse wird oftmals eine breite Öffentlichkeitsarbeit (z.B. durch große öffentliche Veranstaltungen und Bürgerbeteiligung) betrieben – es findet jedoch häufig nicht genügend interne Kommunikation innerhalb der Verwaltung statt, die aufgrund mangelnder Beteiligung dann häufig auch nicht hinreichend sensibilisiert ist. Daher ist es wichtig, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die gesamte kommunale Verwaltung für die Thematik zu sensibilisieren und am Prozess zu beteiligen. Dabei ist insbesondere ein transparentes Vorgehen von Relevanz (z.B. durch die kontinuierliche Berichterstattung in bestehenden Gremien). Der enge Einbezug der Verwaltungsspitze und aller Fachdienstleitungen kann hilfreich dabei sein, die Unterstützung der gesamten Verwaltung zu gewinnen. Der konkrete Bezug zu praktischen Beispielen kann zur Sensibilisierung beitragen. Häufig erweist sich auch der „Blick von außen“ (z.B. durch kooperierende Organisationen oder Bürger/innen) als wichtige Ressource, um bestehende Probleme aufzudecken.

Während der Planungsphase stellt sich eine Verankerung der Thematik im Bereich des Sozialen als Problem heraus, da andere Akteure der Verwaltung sich dann häufig nicht mehr in der Verantwortung sehen. Es gelingt häufig nur bedingt, ein Bewusstsein für Inklusion als übergreifendes Querschnittsanliegen zu schaffen. Weitere Einstellungen auf Ebene der Verwaltungsmitarbeiter/innen – wie die Vorstellung Inklusion als Thema schnell abhaken zu können, um sich dann wieder dem Tagesgeschäft zu widmen oder die Überzeugung, in diesem Bereich ohnehin nichts bewirken zu können – können ebenfalls den Planungsprozess erschweren. Die Teilnehmenden berichteten zudem von schwierigen Rahmenbedingungen wie einem Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen.

Als wichtige Lösungsmöglichkeiten während des Planungsprozesses wurden von den Teilnehmenden insbesondere eine umfassende Vernetzung und Beteiligung aller Verwaltungsebenen beschrieben. Eine wichtige Grundlage für einen erfolgreichen Planungsprozess und die Akzeptanz der Verwaltung ist das Vorhandensein eines politischen Beschlusses. Nicht selten scheint der Erfolg der Sensibilisierungs- und Vernetzungsarbeit jedoch vom Engagement einzelner engagierter Personen abzuhängen.

Bei der Anwendung der Planung erweisen sich personelle Wechsel häufig als Nachteil, da diese dazu führen können, dass der Prozess hinsichtlich seiner Kontinuität brüchig wird.

Die Erstellung von Planwerken stellt in der Regel einen sehr umfassenden Arbeitsprozess dar, der einiges an Investitionen erfordert. Dies birgt die Gefahr, dass die Anwendung der Planung nach diesem ersten „Kraftakt“ nicht hinreichend umgesetzt wird oder zu viel Zeit zwischen den einzelnen Phasen vergeht.

In der Phase der Anwendung beschrieben die Teilnehmenden der AG eine Koordinierungsstelle, welche die Steuerung und Kontrolle des Prozesses und die Netzwerkarbeit übernimmt, als wichtige Ressource. Zudem wurde die Festsetzung von Prioritäten und die Festschreibung von kurz- und mittelfristigen Zielen (im Gegensatz zu einer reinen Festschreibung von langfristigen Zielen) als förderlich erachtet.

AG 3: Umsetzung der Ergebnisse und Verstetigung des Planungsprozesses (Moderation und Protokoll: Matthias Kempf, Anna Kaminski)

Die AG erhielt ihr Thema „Umsetzung der Ergebnisse und Verstetigung des Planungsprozesses“ aus den Anregungen des im Rahmen der Anmeldung versendeten Fragebogens. Es war zu erkennen, dass die Akteure der kommunalen Planung einen Austausch über die Umsetzung und Verstetigung der Planungsprozesse wünschten.

Der Workshop wurde durch eine Einzelbearbeitungsphase eingeleitet. Die Teilnehmer/innen hatten die Gelegenheit die drei im Fokus stehenden Kernfragen:

1) Wie sind Sie zu den Zielen gekommen?

2) Welche Ziele beschäftigen Sie momentan?

3) Was sind Ihre aktuellen Herausforderungen?

anhand ihrer eigenen Erfahrungen im jeweiligen Planungs- und Umsetzungsprozess zu beantworten. Im Anschluss wurden die Ergebnisse über eine strukturierte Kartenabfrage gemeinsam diskutiert. Zwischen den Fragen wurden Anregungen durch den Moderator weitergegeben. Hierzu wurde an die Teilnehmer/innen ein Handout ausgeteilt.

Die erste Frage, die sich auf die Entstehungsprozesse der verfolgten Ziele bezog, zeigte, dass die in den Prozessen umzusetzenden Ziele der Teilnehmer/innen aus sehr unterschiedlichen Planungsgeschehen hervorgegangen waren. Während einigen Zielformulierungen eine ausführliche, partizipative Analyse voranging, die unterschiedliche Ebenen der kommunalen Verwaltung einschloss wurden in anderen zuerst die Ziele formuliert und eine Orientierung, wie diese umzusetzen sind, findet aktuell statt. Auch bei den genauen Planungsanlässen war die Gruppe eher heterogen. Festgehalten werden konnte, dass Prozesse die eine offene und kontinuierliche Kommunikation ermöglichten eher zu von den Akteuren geteilten Zielen kommen. Als ein für die Umsetzung hemmender Faktor wurde der personale Wechsel bei den planungsverantwortlichen Mitarbeiter/inne/n beschrieben. Diese wechselten teilweise mehrfach von Beginn des Prozesses bis nun zur Umsetzungsphase. Umgekehrt wurden persönliche Kontakte und Absprachen als essentiell für eine kontinuierliche Zielorientierung beschrieben.

Die zweite Frage, welche die aktuell bearbeiteten Ziele abfragte ließ eine deutliche Vielfalt bei den bearbeiteten Themen erkennen. Das Thema Mobilität wurde von mehreren Teilnehmer/inne/n als wichtiges aktuelles Thema benannt, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzung weiterer Angebote darstellt. Eine Idee war hier Möglichkeiten zu organisieren, wie Zugänge zu Knotenpunkten des ÖPNV, möglicherweise auch ehrenamtlich geschaffen werden können. Themen im Bereich Gesundheitsversorgung, wie die Zugänglichkeit von Arztpraxen und der Zugang zu palliativer Pflege bildeten auch eine Schnittmenge. Darüber hinaus nannten die Teilnehmer/innen Partizipation, die Bewusstseinsbildung und auch Maßnahmen zur Zugänglichkeit des Arbeitsmarktes als aktuell wichtige Themen.

Die Nutzung und auch Erweiterung eines Netzwerkes von Akteuren, die an der Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene mitwirken, wird als entscheidender Faktor für die erfolgreiche Bearbeitung von Themen angesehen.

Am ausführlichsten wurden die aktuellen Herausforderungen unter der Frage 3 besprochen. Eine gemeinsame Herausforderung vieler Teilnehmer/innen stellt der partizipative Einbezug von Menschen mit Behinderungen in den Umsetzungsprozess dar. Einerseits zeigt sich, dass Menschen mit Behinderungen teilweise noch nicht gewohnt sind, dass ihre Meinung tatsächlich von einer hohen Relevanz für kommunale Planungsprozesse ist. Hier können konkrete Fragestellungen genutzt werden um Menschen mit Behinderungen zur Mitarbeit zu motivieren. Gleichzeitig sollte Partizipation als Lernaufgabe verstanden werden, für die entsprechende Bildungsangebote zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Akteure auf Ebene des Kreises stellt sich diese Herausforderung noch einmal verschärft, da Engagement eher auf Ebene der Kommunen stattfindet.

Bei der Fortschreibung von Planungen ist die Unterscheidung zwischen wesentlichen und wirksamen Maßnahmen und eher weniger wichtigen Vorhaben eine nicht leicht zu lösende Herausforderung. Es wurde angemerkt, dass eher strittige Themen ausgespart werden und gleichzeitig die Gefahr besteht, dass aktuell dringlich erscheinende Themen (Flüchtlinge) langfristiges Planungshandeln überlagert. Bei den tatsächlich erfolgreich durgeführten Maßnahmen sind viele projekthaft organisiert, was sehr häufig mit dem Problem verbunden ist, wie daraus dauerhaft finanzierte Strukturen entstehen können. Als eine hilfreiche Strategie wurde, wo möglich, die möglichst frühe Verantwortungsübergabe genannt.

In der Diskussion wurde deutlich, dass die Formulierung von Zielen in den Planungsprozessen unterschiedlich organisiert ist und die Umsetzung teilweise zudem mit verschiedenen organisationalen Widrigkeiten umgehen muss. Die dabei bearbeiteten Themen umfassen weite Bereiche und zeigen damit, dass die Umsetzung richtigerweise umfassend verstanden wird. Dem Austausch mit anderen Personen die an ähnlichen Prozessen arbeiten wird ein hoher Stellenwert zugemessen. Etliche Herausforderungen stellen sich für die Teilnehmer/innen in ähnlicher Weise, so dass ein Austausch über mögliche Lösungsmöglichkeiten als sehr fruchtbar eingeschätzt wurde.

AG 4: Inklusion als zielgruppen- und bereichsübergreifendes Thema der Kommunalpolitik (Moderation: Prof. Dr. Johannes Schädler, Protokoll: Martin Reichstein)

Gegenstand der Arbeitsgruppe war die Diskussion der o. g. Thematik vor dem Hintergrund per-sönlicher Erfahrungen der Teilnehmer/innen und der Empfehlungen der BL-AG zur Stärkung der Rollen der Kommunen in der Pflege. Teilnehmer/innen waren Vertreter/innen eines Kreises, einer kreisfreien und einer kreisangehörigen Stadt sowie einer Universität.

In einer ersten Runde wurden die Erfahrungen der Teilnehmer/innen zusammengetragen. Inklu-sion wird von unterschiedlichen Stellen in den vertretenen Kommunen thematisiert. Das Thema wird durch die Politik und/oder durch die Verwaltung, aber auch durch Träger angestoßen.

Johannes Schädler zeichnet die Geschichte des Inklusionsbegriffes nach. Dieser ist unter neo-liberalen Vorzeichen bei einseitiger Betonung von Zugehörigkeit und Zurückdrängung von Kon-zepten der Ungleichheit über die internationalen Großorganisationen bzw. Unterorganisationen der UNO die internationale Debatte eingeführt und später im Rahmen der UNESCO in der Erklä-rung von Salamanca 1992 im Kontext von inklusiver Bildung benutzt worden. Die UN-BRK hat den Inklusionsbegriff in zentraler Weise übernommen; allerdings nicht in halbierter Form, sondern im Kontext der ‚full citizenship‘, d.h. der Überzeugung, dass formale Rechte von Individuen immer die sozialen Voraussetzungen zu ihrer Inanspruchnahme mit enthalten müssen.
 

These: Inklusion formuliert einen Anspruch an Organisationen und Systeme, beispielswei-se Bahn, Universitäten und Schulen, eine Sensibilität für Verschiedenheit zu entwickeln.

Als Konzept kann Inklusion von der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abgegrenzt wer-den. Durch die Inklusionsforderung der UN-BRK wird Inklusion zu einem Begriff des Menschen-rechtsdiskurses, der über die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen hinaus wirkt, und gleichberechtigte Zugänge zu allgemeinen Institutionen für alle beinhaltet.

Anschließend werden die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege in der Arbeitsgruppe diskutiert. Es wird herausgestellt, dass aktuell politisch darüber diskutiert wird, im Rahmen eines weiteren Pflegestärkungsgesetzes die Rolle der Kommunen im Bereich der Pflege gesetzlich zu stärken.

Abschlussdiskussion: Perspektiven und Positionierungen

(Moderation: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Protokoll: Miriam Düber)

Grundlage der Abschlussdiskussion waren die Empfehlungen zur Entwicklung eines kommunalen Planungsansatzes für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Arbeitshilfe „Inklusive Gemeinwesen planen“. Sie stellen in den Augen der Teilnehmenden eine gute Grundlage dar, um Planungsprozesse zu gestalten. Das Inklusionskataster NRW biete zusätzlich geeignete Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches von Knowhows in Bezug auf die konkrete Umsetzung inklusiver Projekte und Planungsprozesse.

Es wurde von allen Teilnehmenden sehr positiv aufgenommen, dass das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene einen hohen Stellenwert bemisst und durch Projekte unterstützt.

Der regelmäßige Austausch der Planungsverantwortlichen untereinander und mit Vertreter/inne/n der Landesregierung wird als wichtig erachtet, da so bestehende Probleme und Herausforderungen auf der lokalen Ebene stärker ins Bewusstsein rücken und thematisiert werden können.

In der Abschlussdiskussion wurde kurz das Spannungsfeld skizziert, dass es einerseits in bestimmten Bereichen (z.B. im Bereich Arbeit und Beschäftigung) wichtiger struktureller Änderungen bedarf, die nicht im Einflussbereich der Kommunen liegen, es keine verbindlichen Standards gibt und die Umsetzung der BRK in den Kommunen sehr unterschiedlich diskutiert wird, es sich aber andererseits auf Planungsprozesse positiv auswirkt, dass Kommunen in vielen Bereichen Autonomie und Handlungsspielräume haben.

Besonders betont wurde der Stellenwert dieser und ähnlicher Veranstaltungen. Der Workshop hat in den Augen der Teilnehmenden dazu beigetragen, die Planungsprozesse in der eigenen Kommune zu reflektieren, neue Ideen und konkrete Handlungsstrategien zu entwickeln und sich umfassend zu vernetzen. Daher äußerten viele der Teilnehmenden den Wunsch nach einer Folgeveranstaltung in dieser oder ähnlicher Form. In diesem Zusammenhang wurde auch über eine mögliche Einbindung der kommunalen Spitzenverbände gesprochen.

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